Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Zweering Elektrotechnik GmbH
1. Geltung und Begriffsdefinitionen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Zweering Elektrotechnik GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer").
1.2 Konsumenten (Verbraucher) sind Personen, die Verträge nicht überwiegend für ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit abschließen (§ 13 BGB). Unternehmer sind Personen oder Gesellschaften, die beim Vertragsabschluss in Ausübung ihrer selbständigen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
2. Angebot, Vertragsschluss & Widerrufsrecht
2.1 Angebote sind unverbindlich, außer ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2 Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung oder Ausführungsbeginn zustande.
2.3 Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht:
- Frist: 14 Tage ab Vertragsabschluss.
- Der Widerruf muss eindeutig per Brief, Fax oder E-Mail erklärt werden.
- Es gilt ein Muster-Widerrufsformular (auf Wunsch bereitgestellt).
- Beginnt die Leistung auf Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist, erlischt das Widerrufsrecht bei vollständiger Leistungserbringung.
- Folgen: Zahlungen werden innerhalb von 14 Tagen erstattet; geleistete Dienste anteilig abgerechnet.
3. Leistungsbeschreibung und Mitwirkungspflicht
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
3.2 Der Auftragnehmer kann Subunternehmer einsetzen.
3.3 Der Auftraggeber hat erforderliche Mitwirkungspflichten zu erfüllen (z. B. Bereitstellung von Arbeitsraum, Strom, Planungsvorgaben).
3.4 Bildmaterial, Zeichnungen und Pläne bleiben geistiges Eigentum und dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung verwendet werden.
4. Termine, Unterbrechungen & Notfallregelung
4.1 Verbindliche Termine nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
4.2 Für Notfälle außerhalb der regulären Arbeitszeiten berechnen wir eine Pauschale gemäß der jeweils gültigen Preisliste, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
4.3 Wird ein laufender Einsatz während der Arbeitszeit unterbrochen, berechnen wir eine Pauschale gemäß der jeweils gültigen Preisliste, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
4.4 Unsere regulären Arbeitszeiten:
- Mo–Do: 08:30 – 16:00
- Fr: 08:30 – 14:00
- Wochenende & gesetzliche Feiertage: geschlossen
5. Preise & Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Netto-Stundensätze nach Qualifikation des eingesetzten Personals. Die aktuelle Preisliste wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
5.2 Zahlungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt fällig.
5.3 Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Bearbeitungsgebühren und ggf. Inkasso- oder Anwaltskosten an.
6. Abnahme & Gewährleistung
6.1 Abnahme erfolgt nach Fertigstellung auf Meldung durch den Auftragnehmer.
6.2 Erfolgt binnen 10 Tagen keine Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen (sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen).
6.3 Gesetzliche Gewährleistung: 2 Jahre ab Abnahme.
7. Haftung
7.1 Voll haftbar bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf Schäden aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), maximal bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden.
7.3 Produkthaftung bleibt unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt & Pfandrechte
8.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
8.2 Dem Auftragnehmer steht das gesetzliche Bauhandwerkerpfandrecht zu, sofern vereinbart.
9. Datenschutz
9.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt und im Einklang mit DSGVO und BDSG verarbeitet.
9.2 Auftraggeber haben Anspruch auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung ihrer Daten.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt deutsches Recht.
10.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Zweering Elektrotechnik GmbH, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit aller anderen Regelungen erhalten; unwirksame Regelungen werden durch solche ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
